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Hinweise zu Klage und Eilantrag

Sie finden allgemeine Informationen im Justizportal Niedersachsen

Allgemeine Informationen zum Verwaltungsgerichtsprozess finden Sie im Justizportal Niedersachsen: Sie erfahren dort, wie Sie eine Klage erheben können; Sie finden auch Informationen zum Verfahrensgang nach Klageerhebung. Sie erfahren dort mehr über die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung oder die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.


So erheben Sie die Klage oder stellen den Eilantrag

Sie können die Klage- bzw. Antragsschrift selbst verfassen und diese dann an das Verwaltungsgericht senden. Bei der Abfassung der Klage- bzw. Antragsschrift können Sie sich unseres Formulars bedienen. Wichtig ist, dass Sie die Klage- bzw. Antragsschrift unterschreiben.

Bitte beachten Sie: Eine Versendung der Klage- oder der Antragschrift als E-Mail ist nicht zulässig. Es ist allerdings möglich, die Klage- bzw. Antragsschrift vorab per Fax zu übersenden, das Original muss dann aber nachgereicht werden.

Bitte vergessen Sie nicht, Kopien von den angefochtenen Bescheiden der Klage- bzw. Antragsschrift beizufügen.

Sie möchten mündlich Klage erheben oder einen Eilantrag stellen? Das können Sie bei der des Verwaltungsgerichts erledigen.

Sie haben auch die Möglichkeit, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder eine sonstige Person mit der Klageerhebung bzw. Antragsstellung zu beauftragen.


Haftungsausschluss:

Diese wie alle anderen Informationen auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Lüneburg erfolgen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Gesetzesänderungen sowie sonstige Änderungen der Sach- oder Rechtslage werden zwar so schnell wie möglich eingearbeitet, es kann aber nicht garantiert werden, dass dies jeweils rechtzeitig vor dem In-Kraft-Treten einer Änderung erfolgen kann. In keinem Fall kann daher für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen werden.


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