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Erreichbarkeit des Verwaltungsgerichts Lüneburg mit Blick auf die Ausbreitung des Corona-Virus

Alle Rechtssuchenden sowie Besucherinnen und Besucher des Verwaltungsgerichts Lüneburg sind angesichts der allgemeinen Empfehlungen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus dringend aufgefordert, mit Rücksicht auf die eigene Gesundheit und die der Mitmenschen jeweils zu prüfen, ob ihr Anliegen bei Gericht vor Ort angebracht werden soll und das Gerichtsgebäude betreten werden muss, weil das Anliegen dringlich ist und keinen Aufschub duldet, oder ob das Anliegen auch schriftlich eingereicht werden kann. Auskünfte dazu können telefonisch unter der Rufnummer 04131 / 8545 - 300 eingeholt werden.

Gerichtsverhandlungen und Termine finden nach Entscheidung der jeweils zuständigen Richterin bzw. des jeweils zuständigen Richters statt. Ladungen zu Gerichtsverhandlungen und Terminen haben weiterhin Gültigkeit und sind zu beachten, wenn die Betroffenen keine anderslautende Mitteilung vom Gericht erhalten.

Bei Betreten des Gerichtsgebäudes sind alle Besucherinnen und Besucher verpflichtet, die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) einzuhalten und bei Feststellung einschlägiger Krankheitssymptome das Gerichtsgebäude zu verlassen. Den Anordnungen der Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Der Zugang zur Bibliothek des Verwaltungs- und Sozialgerichts Lüneburg ist externen Besucherinnen und Besuchern bis auf Weiteres nicht gestattet.

Beim Verwaltungsgericht Lüneburg bestehen nicht nur für außergewöhnliche Ausnahmefälle wie die Ausbreitung des Corona-Virus weitreichende Zuständigkeits- und Vertretungsregelungen, die auch gegenwärtig gelten und eine geordnete Rechtsprechung und Rechtspflege gewährleisten. Dies gilt insbesondere für eilbedürftige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden.

Die bisherige Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus ist sehr dynamisch gewesen. Deshalb können weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auch bei dem Verwaltungsgericht Lüneburg notwendig werden. Die Gerichtsleitung behält sich deshalb vor, gegebenenfalls weitere Beschränkungen an-zuordnen und in geeigneter Weise bekannt zu machen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
18.03.2020

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