Artikel-Informationen
erstellt am:
03.05.2019
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat den Antrag des Landesverbandes Niedersachsen der Partei Alternative für Deutschland auf Nutzung des Veranstaltungszentrums Burg Seevetal vom 3. Mai bis 5. Mai 2019 im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.
Der Landesverband beabsichtigt, im Zeitraum vom 3. Mai bis einschließlich 5. Mai 2019 seinen Landesparteitag sowie eine Wahlkampfveranstaltung in der Burg Seevetal durchzuführen. Nachdem der Landesverband den von der Gemeinde Seevetal hierzu vorgelegten Vertragsentwurf zunächst nicht bis zu der von ihr gesetzten Frist am 30. April 2019 unterzeichnet hatte, erklärte der Landesverband sich frühestens am Abend des 2. Mai 2019 doch noch zu einem Vertragsabschluss zu den vorgegebenen Bedingungen bereit. Die Gemeinde lehnte dann allerdings eine Nutzung der Burg Seevetal zu den geplanten Veranstaltungen des Landesverbandes aufgrund der Kurzfristigkeit ab.
Die 5. Kammer hat entschieden, dass dem Landesverband jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf die Nutzung des Veranstaltungszentrums Burg Seevetal in der Zeit vom 3. Mai bis 5. Mai 2019 zusteht. Denn der Landesverband habe seine Bereitschaft, den von der Gemeinde vorgelegten Vertrag doch noch zu akzeptieren, erst so kurzfristig vor dem Beginn der Veranstaltungen geäußert, dass der Gemeinde nicht mehr genügend Zeit verbleibt, die ihr obliegenden Vorbereitungen durchzuführen.
Gegen die Entscheidung der Kammer steht dem Landesverband die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu.
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03.05.2019