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Beschluss zur Amtsenthebung der Äbtissin des Klosters Ebstorf

Vorläufiger Rechtsschutzantrag der Äbtissin gegen Amtsenthebung erfolgreich


Der Antrag der Äbtissin des Klosters Ebstorf auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ihre mit Bescheid vom 5. September 2019 mit sofortiger Wirkung angeordnete Amtsenthebung war erfolgreich (Aktenzeichen: 5 B 56/19).

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2019 entschieden, dass die Amtsenthebung wegen eines Anhörungsmangels voraussichtlich formell rechtswidrig ist, und die aufschiebende Wirkung der Klage der Äbtissin angeordnet. Dies hat zur Folge, dass die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung im Klageverfahren geklärt werden muss, und die Äbtissin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens im Amt bleiben darf. Die 5. Kammer führte zur Begründung ihres Beschlusses aus, das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur habe die Äbtissin vor Erlass des Amtsenthebungsbescheids nicht angehört. Dies entspreche den gesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere habe das Ministerium auch nicht ausnahmsweise von
einer Anhörung absehen dürfen, da nicht ersichtlich sei, dass eine sofortige Entscheidung ohne vorherige Anhörung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig gewesen sei.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Das Ministerium kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Klage der Äbtissin ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig (Aktenzeichen 5 A 311/19). Ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht derzeit noch nicht fest.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2019

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