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Einstellung des Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik in Lüneburg wird nicht verhindert

Das Präsidium der Universität Lüneburg hat am 18. Juni 2008 beschlossen, den Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik zu schließen und bereits zum Wintersemester 2008/2009 keine neuen Studierenden mehr aufzunehmen. Hierzu gibt es auch einen Entwurf einer Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur. Auf der Internetseite der Universität wird dementsprechend darauf hingewiesen, es sei davon auszugehen, dass im kommenden Wintersemester der Studiengang nicht mehr angeboten werde.

Zwei Hochschulprofessoren haben dagegen vorläufigen Rechtschutz beim Verwaltungsgericht Lüneburg begehrt. Sie rügen, die Universität habe faktisch das Bewerbungsverfahren gestoppt, obwohl die universitätsintern einzuholenden Stellungnahmen des Senates und des Fakultätsrates noch nicht vorlägen. Die Professoren begehren, dass die Universität das Bewerbungsverfahren unverzüglich wieder aufnimmt.

Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Es hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt:

Grundsätzlich können Professoren einer Hochschule nicht verlangen, dass ein Studiengang nicht geschlossen wird, sondern bestehen bleibt. Allerdings sind die beiden Professoren Mitglied des Senates bzw. des Fakultätsrates, sodass sie als Angehörige dieser Gremien die Verletzung von Mitwirkungsrechten zulässigerweise rügen können. Denn der Senat der Universität und auch der Fakultätsrat nehmen zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Schließung von Studiengängen. Mitwirkungsrechte des Senates und des Fakultätsrates werden bei der vorgesehenen Schließung des Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik jedoch gewahrt. Das Präsidium hat über die Schließung des Studienganges in seiner Sitzung vom 18. Juni 2008 beschlossen. Zugleich hat das Präsidium beschlossen, hierzu die Stellungnahmen des Senates und des Fakultätsrates einzuholen. Das Thema ist ausweislich der Protokolle des Senates und des Fakultätsrates in den Gremien auch bereits behandelt worden. Der Fakultätsrat hat am 19. Juni 2008 der Einstellung widersprochen. Im Senat war das Thema der Schließung für die Sitzung am 9. Juli 2008 vorgesehen. Die Universität hat damit zu erkennen gegeben, dass sie die Mitwirkungsrechte des Senates und des Fakultätsrates beachten und diesen Gremien vor einer Schließung des Studienganges Sozialarbeit/Sozialpädagogik die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen wird. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Senat und Fakultätsrat nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz insoweit nur ein Recht haben, zu der beabsichtigten Maßnahme Stellung zu nehmen. Eine Einwilligung oder ein Einvernehmen der Gremien zu der beabsichtigten Maßnahme ist nach dem Gesetz nicht erforderlich. Es sind bisher im Hinblick auf die Schließung auch noch keine vollendeten Tatsachen geschaffen worden. Der Hinweis der Universität im Internet, es sei davon auszugehen, dass im kommenden Wintersemester für neue Studierende der Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik nicht mehr angeboten werde, liegt im wohlverstandenen Interesse der Studienbewerber. Diese müssen sich bei realistischer Einschätzung der derzeitigen Lage darauf einstellen, dass am Studienort Lüneburg dieser Studiengang nicht mehr angeboten wird. Auch wenn für diesen Studiengang inzwischen bereits 300 Bewerbungen vorliegen und es erhebliche Widerstände und Bedenken gegen eine Schließung des Studienganges gibt, haben die beiden Hochschulprofessoren kein durchsetzbares Recht auf Fortführung oder Wiederaufnahme des studentischen Bewerbungsverfahrens.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zulässig.

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