Elektronischer Rechtsverkehr beim Verwaltungsgericht Lüneburg möglich
Mit dem Verwaltungsgericht Lüneburg kann in Zukunft per E-Mail rechtswirksam kommuniziert werden, wenn der Einsender eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verwendet. Der elektronische Rechtsverkehr in Niedersachsen ist auch bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht und dem Arbeitsgericht Emden möglich.
Das Land Niedersachsen bietet mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Fachgerichtsbarkeit einen neuen Service an. Auf elektronischem Weg können rechtswirksam Klagen erhoben, Anträge gestellt und Schriftsätze eingereicht werden. Hierfür muss der Anwender jedoch bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Um den elektronischen Rechtsverkehr hinreichend abzusichern, muss ein System zum automatischen Ver- und Entschlüsseln von aus- und eingehenden Schriftsätzen geschaffen werden. Neben einem Computer mit Internetzugang und einem E-Mail-Programm ist zwingend eine Signaturkarte einzusetzen, um elektronische Dokumente qualifiziert zu signieren. Die Signatur ersetzt die bisher übliche persönliche Unterschrift. Die näheren Vorgaben, die bei der Übermittlung von elektronischen Dokumenten beachtet werden müssen, insbesondere zu Dateiformaten und zur qualifizierten elektronischen Signatur, wurden in der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz (ERVVOJust) vom 3. Juli 2006 festgelegt. Sofern ein Verfahren elektronisch geführt wird, wird den Verfahrensbeteiligten als weiterer Service die Möglichkeit der elektronischen Akteneinsicht über das Internet geboten. Die Beteiligten können zukünftig einzelne Bestandteile der Gerichtsakte (Schriftsätze, Entscheidungen, etc.) mit einfachem "Mausklick" öffnen und ausdrucken oder – wie auch die gesamte Akte – herunterladen.
Die Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr gestalten sich dabei bewusst einfach, da die erforderlichen Komponenten bei den Anwendern vielfach schon jetzt vorhanden sind. Der elektronische Rechtsverkehr bietet den beteiligten Bürgern und Behörden eine Beschleunigung der Kommunikation und der Information über den jeweiligen Verfahrensstand. Den Verfahrensbeteiligten wird neben der herkömmlichen Art der Kommunikation per Post oder Telefax ein zusätzlicher Service im Computer-Bereich geboten. Der elektronische Rechtsverkehr kann die Papierakte nicht ersetzen, bringt die Justiz jedoch dazu, ihre Verwaltungsabläufe zur Erledigung der Rechtsstreitigkeiten computergerecht zu optimieren.
Weitere Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr und die zu beachtenden Anforderungen finden Sie an anderer Stelle dieser homepage.