Ausschüsse des Rates der Stadt Winsen/Luhe müssen neu besetzt werden
Aufgrund geänderten Gemeinderechtes müssen im Rat der Stadt Winsen/Luhe die Fachausschüsse neu besetzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht am 12. August 2005 entschieden (Aktenz.: 5 B 52/05). Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat damit vor Gericht Erfolg gehabt.
Nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung kann der Rat aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden. Die Gemeindeordnung bestimmte bisher, dass bei der Verteilung der Ausschusssitze auf die Fraktionen eine Ermittlung nach d’Hondt vorgenommen wird. Dies hatte in den Fachausschüssen des Rates der Stadt Winsen/Luhe zur Folge, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils nur ein sog. Grundmandat zustand, d.h. ein Sitz ohne Stimmrecht. Zum 30. April 2005 wurde die Niedersächsische Gemeindeordnung geändert. Die Anzahl der Mitglieder der Fachausschüsse ist nunmehr nach dem Verfahren Hare/Niemeyer zu ermitteln. Dies hätte bei den Ratsausschüssen der Stadt Winsen/Luhe zur Folge, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jeweils einen Sitz mit Stimmrecht beanspruchen könnte.
Der Rat der Stadt Winsen lehnte einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Neubesetzung der Ausschüsse ab, weil sich die Sitzverhältnisse im Rat nicht geändert hätten. Daraufhin beantragte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Rat zur Neubesetzung zu verpflichten. Der Antrag hatte Erfolg. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat zur Begründung ihres Beschlusses ausgeführt:
Die Fachausschüsse des Rates der Stadt Winsen/Luhe müssen neu besetzt werden. Weil bei der Änderung der Niedersächsischen Gemeindeordnung Übergangsvorschriften nicht erlassen worden sind, ist für die Ausschussbesetzung nunmehr allein das Besetzungsverfahren nach Hare/Niemeyer maßgeblich. Es kommt bei der Frage der Neuverteilung der Ausschusssitze nicht darauf an, ob sich im Rat die Sitzverteilung geändert hat. Die gegenwärtige Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates der Stadt Winsen/Luhe nach d’Hondt entspricht nicht mehr den gesetzlichen Regelungen. Die neue Rechtslage verpflichtet den Rat seit dem 30. April 2005 nach einem entsprechenden Antrag zu einer Sitzverteilung in den Ausschüssen nach dem Verfahren Hare/Niemeyer.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann für eine Vielzahl von Gemeinden in Niedersachsen praktische Auswirkungen haben.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht möglich.