Verbot des Castor-Camps in Dumstorf gerichtlich bestätigt
Die Errichtung eines Anti-Castor-Camps in Dumstorf wurde vom Landkreis Lüneburg am 21. November 2011 verboten. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat dieses Verbot durch Beschluss vom 22. November 2011 bestätigt (3 B 76/11).
Das Verwaltungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: Bei Durchführung des Camps, das rund einen Kilometer von der Bahnstrecke für den Castortransport entfernt angemeldet ist, ist die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährdet. Es besteht die ernsthafte Gefahr, dass aus dem Camp heraus so genannte „Schotter-Aktionen“ vorbereitet und durchgeführt werden. Dabei werden einzelne Schottersteine unter Schienen und Schienenschwellen abgegraben, was sich als Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr darstellt und strafbewehrt ist. Auf verschiedenen Internetseiten wird zu „Schotter-Aktionen“ aufgerufen. Auch wenn sich eine Mehrheit der erwarteten rund 1.000 Teilnehmer des Camps friedfertig verhalten wird, und sich nicht an Schotteraktionen beteiligen wird, ist das Verbot gerechtfertigt: Der Polizei ist es nicht möglich, die Störer aus der Menge der friedfertigen Demonstrationsteilnehmer herauszulösen. Das Gelände zwischen dem Camp und der Bahnanlage kann durch die Polizeibeamten nicht effektiv kontrolliert werden. Dies gilt gerade in der Nachtzeit. Eine Situation mit rund 1.000 Teilnehmern in der Nähe der Schienen macht ein gezieltes Eingreifen gegen Störer nahezu unmöglich. Ein Camp in weiterer Entfernung von den Schienen würde das Gefahrpotenzial vermindern, ist jedoch von den Anmeldern abgelehnt worden.
Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zulässig.